Betreutes Wohnen Kiennadelschweiz
für Jugendliche, junge Erwachsene und Mutter-Kind/Vater-Kind.
Unsere Wohngruppen (WGs) und das betreute Einzelwohnen (BEW) sind ein mittelfristig und begrenzt angelegtes Hilfeangebot mit betreuungsfreien Zeiten. Für die Betreuungskontinuität arbeiten wir mit einem Haupt- und Co-Betreuungssystem. Unsere Zielgruppe sind Jugendliche jeglicher Herkunft, unbegleitete minderjährige Geflüchtete und junge Volljährige, die in dem Prozess ihrer Verselbständigung Förderung und Unterstützung benötigen.
Betreute Jugendwohngemeinschaften und Betreutes Einzelwohnen sind eine Stationäre Hilfe zur Erziehung der Jugendhilfe gemäß den gesetzlichen Grundlagen:
Die zu betreuenden Jugendlichen / jungen Erwachsenen sollten mindestens 15 Jahre alt sein und
Die Jugendlichen / jungen Erwachsenen verfügen über entwicklungsfähige Ressourcen, um eine eigenständige Lebens- und Haushaltsführung zu entwickeln. Mitwirkungsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit sind unabdingbare Voraussetzungen. Für die Wohngemeinschaften sollten soziale Kompetenzen bereits vorhanden sein.
Die Jugendlichen erhalten bei uns ein individuelles ressourcen- und lebensorientiertes Betreuungsangebot zur Förderung und Unterstützung in folgenden Bereichen:
Ein interkultureller Ansatz ist für uns selbstverständlich.
Unsere Jugendwohngemeinschaften (Gruppenangebot) halten wir als Regelleistung sowie als Intensivangebot mit drei bis maximal fünf Plätzen vor. Ein Wechsel von der WG in eine BEW Wohnung für Betreuungskontinuität zur weiteren Verselbständigung wird angestrebt.
Das betreute Einzelwohnen (Individualangebot) führen wir als Regelleistung sowie als Intensivangebot und als Angebot mit geringer Betreuungsdichte durch.
Nachbetreuung nach § 30 SGB VIII, beispielsweise bei Überleitung in den eigenen Wohnraum, ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt möglich.
Auch eine Hilfe nach Maßgabe der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII oder der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII kann in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft und im betreuten Einzelwohnen stattfinden.
Die Betreuungszeiten finden verbindlich während der Dienstzeiten statt. Betreuungsfreie Zeiten sind Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage. Die Erreichbarkeit ist über mobile Diensttelefone der Betreuer*innen während der Dienstzeiten und zusätzlich während der Geschäftszeiten über das Festnetz der Verwaltung gewährleistet.