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Jugendhilfe wirkt!

Kompaxx e.V. ist seit 1997 ein gemeinnütziger anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Wir bieten u.a. Jugendwohngemeinschaften und Betreutes Einzelwohnen (gemäß §§ 34/41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter mit Kind (gemäß § 19 SGB VIII) an. Diese Angebote stehen in Absprache mit den regionalen Jugendämtern und Jugendgerichtshilfen den Hilfesuchenden aus allen Bundesländern zur Verfügung.

Unser Angebotsspektrum beinhaltet zudem Jugend- und Familienförderung, Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen, HOT® Haushaltsorganisationstraining, Begleiteten Umgang, Ambulantes Clearing, Beratung für Eltern mit chronisch kranken Kindern sowie Sprachfördergruppen. Außerdem können sich Jugendliche im Peernetzwerk einbringen und dieses aktiv mitgestalten.

Geldauflagen helfen uns dabei, wichtige Projekte umzusetzen, um benachteiligten jungen Menschen bessere Chancen zu geben.

 

Unsere Versprechen 

  • Eine eigene Kontoverbindung für die Zahlung von Geldauflagen, um zu gewährleisten, dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden
  • Eine zügige Benachrichtigung über eingegangene und ausbleibende Zahlungen
  • Absolute Diskretion über alle Informationen
  • Auf Wunsch die Zusendung von Überweisungsträgern vorausgefüllt mit der Geldauflagen-Kontoverbindung
  • Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und sichern Ihnen eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu.

Kontakt

Bei Rückfragen und wenn Sie Überweisungsträger wünschen, wenden Sie sich gerne an uns:

Geldauflagenverwaltung: Fon  030 3377384-0 / Mail  kompaxx(at)kompaxx.de

 

Informationen für Zahlungspflichtige

Ihnen ist von einer Behörde die Auflage gemacht worden, eine Zahlung an Kompaxx e.V. zu tätigen? Dann möchten wir Sie bitten, ausschließlich folgende Bankverbindung zu verwenden:

 

GELDAUFLAGENKONTO

IBAN: DE61 3702 0500 0003 3724 03

BIC: BFS WDE 33 XXX

Bank für Sozialwirtschaft

 

Wichtige Hinweise

Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen der zuständigen Behörde an. Nur so können wir korrekt über den Zahlungseingang informieren.

Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen nicht ausstellen. Geldauflagen gelten nicht als Spende.

Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Zahlungsfrist oder Ratenzahlung direkt an die zuständige Behörde. Es ist uns nicht erlaubt, eigene Absprachen diesbezüglich zu treffen.