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Aufsuchende Familientherapie


Aufsuchende Familientherapie im Sinne des §27 (3) SGB VIII ist die Beratung bzw. Therapie der ganzen Familie (oder Teilfamilie) und nicht nur des Familienmitgliedes, dass die Symptome bzw. die Probleme hat. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass die ganze Familie mit der Problematik in Zusammenhang steht bzw. beteiligt ist.
 

Ziele

  • Bisherige Kommunikationsmuster der Familie werden herausgearbeitet und hinterfragt
  • Neue Möglichkeiten des Wahrnehmens, Verstehens und Handelns werden erkundet und erprobt
  • Kommunikation bzw. der Austausch der Familienmitglieder untereinander wird verändert/verbessert, bestehende Beziehungsmuster bzw. das dahinterstehende Verhalten wird verändert

Arbeitsansätze und Methoden

  • Selbstheilungskräfte der Familie aktivieren
  • Probleme innerhalb des Beziehungssystems Familie betrachten
  • Veränderungen im Familienzusammenleben anregen (gegenseitiges Verständnis/Empathie)
  • Das Verhalten des Kindes aus einem anderen Blickwinkel betrachten
  • Veränderungen des sozialen Umfeldes aktivieren
  • Mit Hilfe von Gesprächs- bzw. Fragetechniken (Zirkuläres Fragen, Reframing, Skalierungsfragen, Ausnahmefragen, Wunderfrage) die Probleme und deren Bedeutung für die Familie erkunden

 

Gesetzestexte

§27 (3) SGB VIII