1. Grundlage und Zielsetzung
2. Arbeitsansätze und Methoden
3. Mitarbeiter
4. Finanzierung
Die ambulante Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII ist ein ambulantes Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Grundlage ist eine Zuordnung zum Personenkreis des §53 (1) SGB XII.
Als Leistung nach § 54 SGB XII (i.V.m. § 55 (2) Nr. 7 SGB IX) ist die Einzelfallhilfe eine Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
Arbeitsinhalte
Schwerpunkte in der ambulanten Eingliederungshilfe sind:
Die Ziele der Einzelfallhilfe werden gemeisam im Rahmen der Gesamtplankonferenz ausgelotet und im Laufe der Hilfe weiterentwickelt.
Methoden
Für die Förderung der psychischen, physischen und sozialen Fähigkeiten werden je nach Anlass und individuellen Bedarf verschiedene Formen der pädagogischen Arbeit passgenau gewählt.
Die individuelle Zielsetzung und die besonderen Anforderungen der ambulanten Eingliederungshilfe erfordern den passgenauen Einsatz unterschiedlicher Fachkräfte. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine einschlägige Qualifikation und langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.
Regelmäßige Fallintervision und externe Supervision unterstützen die Mitarbeiter in methodischen Fragen und in der fachlichen Reflexion.
Für die ambulante Eingliederungshilfe wird durch das Fallmanagement entsprechend den Vorgaben des SGB XII eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung geprüft.
Frauke Long
Abteilungsleiterin Eingliederungshilfe
Mobil: 0151 11377705
Mail: frauke.long(at)kompaxx.de