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Familienhilfe


Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 

Ziele

Ein wesentliches Ziel ist, dass sich Kinder und Jugendliche altersgerecht und gesund entwickeln, sowie am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Ein zentraler Teil der ambulanten Sozialpädagogischen Arbeit mit Familien ist es auch, diese an Angebote in ihrem Umfeld anzubinden.
 

Arbeitsinhalte und Methoden

  • Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in der Alltagsbewältigung
  • Stärkung der Elternkompetenz und Erziehungsverantwortung
  • Beteiligung der jungen Menschen und der Eltern an allen sie betreffenden Entscheidungen
  • Beratung in erzieherischen und pflegerischen Fragen
  • Erarbeitung von förderlichen Tagesstrukturen
  • Anbindung an Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung
  • Kooperation mit Schulen, Behörden, Ämtern und Institutionen
  • Unterstützung und Begleitung bei Antragstellungen, in sozialrechtlichen Angelegenheiten, im Umgang mit Behörden und Wohnungsbaugesellschafte

Kontaktinformationen