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Das Ambulante Clearing nach  § 27 (2) SGB VIII  ist ein Instrument zur Klärung krisenhafter Familiensituationen, um ein passgenaues Hilfsangebot zu entwickeln.


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Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII, soll Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 

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Aufsuchende Familientherapie (AFT) nach § 27.3 SGB VIII ist ein therapeutisch arbeitendes Unterstützungsangebot, bei dem der Fokus auf den Beziehungen, Verhaltensweisen und der Kommunikation liegt. 

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