Aufsuchende Familientherapie im Sinne des §27 (3) SGB VIII ist die Beratung bzw. Therapie der ganzen Familien (oder Teilfamilie) und nicht nur des Familienmitgliedes, dass die Symptome bzw. die Probleme hat. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass die ganze Familie mit der Problematik in Zusammenhang steht bzw. beteiligt ist.
Zielsetzung
- Bisherige Kommunikationsmuster der Familie werden herausgearbeitet und hinterfragt
- Neue Möglichkeiten des Wahrnehmens, Verstehens und Handelns werden erkundet und erprobt
- Kommunikation bzw. der Austausch der Familienmitglieder untereinander verändert/verbessert; bestehende Beziehungsmuster bzw. das dahinterstehende Verhalten verändert
Arbeitsansätze und Methoden
- Selbstheilungskräfte der Familie aktivieren
- Probleme innerhalb des Beziehungssystems Familie zu betrachten
- Veränderungen im Familienzusammenleben anregen (gegenseitiges Verständnis/Empathie)
- Das Verhalten ihres Kindes aus einem anderen Blickwinkel betrachten
- Anforderungen und Veränderungen des sozialen Umfeldes aktiv haben
- Mit Hilfe von Gesprächs- bzw. Fragetechniken (Zirkuläres Fragen, Reframing, Skalierungsfragen, Ausnahmefragen, Wunderfrage) die Problemen und deren Bedeutung für die Familie erkunden